• Prävention vor (sexualisierter) Gewalt
  • Starke Jugendarbeit für starke Kinder

Evangelische Jugendarbeit soll ein sicherer Ort sein!

Das EJW sensibilisiert seit vielen Jahren Mitarbeitende zum Schutz von Kinder und Jugendlichen. Auf dieser Seite findest Du Infos darüber, wie wir Teilnehmende und Mitarbeitende vor Grenzverletzungen schützen. Außerdem erklären wir, was Mitarbeitende tun können und ggf. müssen, um sich an der Prävention zu beteiligen. Weiter unten erfährst Du noch, wie Du die Jugendarbeit in deiner Gemeinde oder deinem Verein stark machen kannst.

Wie Gewaltschutz auf unseren Freizeiten und Veranstaltungen aussieht

Zum Qualitätsanspruch unserer Angebote gehört auch eine individuelle Betrachtung von potentiell-gewalttätigen Gefährdungen und der jeweils passenden Maßnahmen. Mehr über unser Grundverständnis und die Notwendigkeit von Gewaltschutzmaßnahmen, kannst Du in unserem Schutzkonzept lesen. Dieses findest Du auf dieser Homepageseite als Download.

Wie schon erwähnt, sind unsere Angebote sehr individuell. Die meisten finden nur einmal jährlich statt, haben wechselnde Mitarbeitenden und sprechen verschiedene Zielgruppen an. Neben unserer Präventionsschulungen (weiter unten zu lesen) funktioniert unser Gewaltschutz in drei weiteren Schritten:

Risikoanalyse

Individuelle Veranstaltungen müssen individuell beurteilt werden. Die Analyse potentieller Gewaltgefährdungen ist also mindestens einmal Bestandteil in jedem Vorbereitungsprozess. Unsere Teams (aus Haut- u. überwiegend Ehrenamtlichen) stellen sich geziehlt der Frage: "Wo können in diesem Angebot Grenzverletzungen passieren?"

Dabei betrachten wir bekannte Täterstrategien und gehen auch von unbewussten Grenzverletzungen aus. Mit der Thematisierung der sogenannten "Selbstverpflichtungserklärung" (siehe Schutzkonzept) klären wir auch dessen Bedeutung für das jeweilige Angebot.

Klassische Beispiele für ein erhöhtes Gefährdungsrisiko in unserer Arbeit sind:

  • Übernachtungen bei denen Mitarbeitende zur Betreuung Minderjähriger im gleichen Gruppenzelt schlafen

  • Große Sanitärräume in denen Mitarbeitende weiter aufsichtspflichtig gegenüber Teilnehmenden sind

  • Gruppenspiele und Sport (immer freiwillig) mit Körperkontakt

  • Private und seelsorgerliche Gespräche die eher unter vier Augen stattfinden

  • Ausflüge in Schwimmbädern

  • Klettergurte die von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin festgezogen und kontrolliert werden müssen

Bei aller Betrachtung des Gefährdungsrisikos möchten wir keine bösen Unterstellungen signalisieren! Natürlich geht es darum bewusste Täterstrategien zu unterbinden. Unser allgemeines Grundverständnis beläuft sich aber auf die Annahme, dass jeder und jede von uns auch unbewusste Grenzverletzungen riskiert. Im Gewaltschutz geht es daher auch um den Schutz unserer Mitarbeitenden, die sich in ihrem Engagement sicher fühlen sollen.

Regeln als Verhaltenskodex

Als Reaktion auf die Risikoanalyse treffen wir Regeln zum Umgang auf Freizeiten und Veranstaltungen. Allgemeingültige Regeln sind zum Beispiel:

  • Jugendschutzgesetz

  • Kein Alkohol (auch für MA) bei Angeboten für Teilnehmende u16

  • Sanitäranlagen für Gruppen werden nur in Badekleidung

  • Schlafräume sind geschlechtergetrennt. Soweit es aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht erforderlich ist, schlafen Mitarbeitende und Teilnehmende in getrennten Räumen.

  • Spiele mit Körperkontakt sind freiwillige Angebote

Zusätzlich stellen wir individuelle Regeln auf. Beispielsweise schlafen Mitarbeitende des Jungscharlagers aus Gründen der Aufsichtspflicht zwar bei den Teilnehmenden, ziehen sich aber in einem extra Mitarbeiter-Zelt um. Beim anziehen von Klettergurten auf dem KonfiCamp sind immer ein männlicher und eine weibliche Mitarbeiterin verfügbar. Je nach Größe und Art der Veranstaltung haben wir gemischtgeschlechtliche SanitäterInnen im Einsatz.

Meldestrukturen

Wenn doch etwas passiert oder eine Grenzverletzung vermutet wird, wissen unsere Mitarbeitenden wo sie sich melden können und müssen. Wir arbeiten am liebsten auf Augenhöhe und ohne machtvolle Hierarchien. Auf funktionale Hierarchien hingegen legen wir großen Wert. Hauptamtlich wie ehrenamtlich Leitende sind verpflichtet Grenzverletzungen und Vermutungen in angemessener Weise nachzugehen. Dabei hat der Schutz und die Privatsphäre des vermeintlichen Opfers, sowie die Beendigung von Übergriffen die höchste Priorität.

In unserer Arbeit gibt es keine Vertuschung. Gleichzeitig sind wir vertrauenswürdige, seelsorgerliche und diskrete Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.

Wie Mitarbeitende sich schulen lassen

Die Präventionsschulung namens "Menschenskinder" mit einem Umfang von 3-4 Stunden wird mehrmals jährlich angeboten. Sie ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden bei regelmäßigen Angeboten und solchen mit Übernachtung (immer wenn Teilnehmende u18). Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Da Mitarbeitende immer nicht immer wieder die gleiche Schulung besuchen sollen und es zu viele wertvolle Inhalte für eine Schulung gibt, gibt es zwei Versionen: "Menschenskinder 1.0" und "Menschenskinder 2.0". Diese bauen nicht aufeinander auf, wobei die "1.0" mehr Basics beinhaltet, während "2.0" mehr über Täterstrategien spricht.

Zusätzlich binden wir eine Risikoanalyse, dazugehörige Schutzmaßnahmen (Regeln) und die geltende Meldepflicht in den Vorbereitungsprozess einer Freizeit mit ein. Als sichtbares Zeichen der Zustimmung und Festhaltung unserer Werte, unterschreiben Mitarbeitende regelmäßig die geltende Selbstverpflichtungserklärung.

Wie Gemeinden, Vereine, Jugendarbeiten sich stark machen

Um die eigene Jugendarbeit in Verein oder Kirchengemeinde stark zu machen, braucht es zwei Ansätze:

Präventionsschulung

Entweder eure Mitarbeitenden besuchen eine bereits ausgeschriebene Schulung des EJW (siehe HIER) oder ihr bucht eine eigene. Lasst uns wissen, wann wir zu euch kommen dürfen. Ihr stellt den Raum, ein paar Getränke und vorzugsweise Salzstängele. Alles andere übernimmt das EJW. Kostenfrei! Wir schalten die Onlineanmeldung frei, halten die Schulung und erstellen Zertifikate für die Teilnehmenden. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

Schutzkonzept und schützende Kultur

Zur Erstellung eines kompakten Schutzkonzeptes auf wenigen Seiten, haben wir hier eine Vorlage für euch. Damit kann bspw. ein CVJM innerhalb einer Stunde ein Schutzkonzept erstellen und festlegen. Die gelben Markierungen (und ggf. mehr) müssen auf eure Situation angepasst werden. Wenn ihr das umsetzen möchtet, meldet euch gerne und erhaltet die Word-Datei.

Gleichzeitig ist ein Schutzkonzept auch nur ein Stück Papier, wenn es nicht mit Commitment der Mitarbeitenden und gelebter Kultur verbunden wird. Es ist also ein Anstoß sich mit dem Thema Gewaltschutz auseinanderzusetzen. Die Hauptamtlichen des EJW kommen sehr gerne beratend zu euch und unterstützen euch in diesem Prozess.